Beratung & Zuschüsse

Schutzkonzeptberater:innen

Als ausgebildete Schutzkonzeptberaterinnen unterstützen wir euch bei allen Fragen rund um Schutzkonzepte. Meldet euch gerne direkt bei uns. Unsere Kontaktdaten findet ihr auf der Startseite.

Weitere Schutzkonzeptberater:innen findet ihr außerdem auf der Website von Kinderschutz-BW.

Fachberatungsstellen

Fachberatungsstellen dienen als Anlaufstelle zur Beratung im Kontext des Themas (sexualisierte) Gewalt. Im Rahmen der Schutzkonzepterstellung ist es sinnvoll, sich bereits einen Überblick über vorhandene Beratungsmöglichkeiten zu verschaffen und Kontakte zu knüpfen – so kann im Ernstfall schneller und einfacher gehandelt bzw. Kontakt aufgenommen werden.

Wir empfehlen bei Erstellung der Bausteine Kooperationen und Handlungsleitfäden gezielt eine Kooperationsvereinbarung mit einer oder mehreren Fachberatungsstellen zu treffen.

Eine Liste von Fachberatungsstellen in Stuttgart findet ihr hier.

Insoweit erfahrene Fachkräfte (IeF, InsoFa, ISEF)

In Deutschland ist der Titel „Insoweit erfahrene Fachkraft“ eine festgelegte, gesetzliche Bezeichnung für die beratend hinzuzuziehende Fachkraft zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. IeFs sind ausgebildete Fachkräfte, welche befähigt sind eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und diese anzuleiten. Gesetzlicher Hintergrund: § 8a Absatz 4 und 8b Absatz 1 SGB VIII und § 4 Absatz 2 KKG.

Besteht der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (z.B. Beobachtung von untypischen blauen Flecken, plötzliche Wesensveränderung des Kindes etc.) entstehen oft Fragen wie: Muss ich bereits eine Beobachtung von Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung weitergeben? Welche Schritte sind notwendig, um betroffene Kinder und Jugendliche in der aktuellen Situation zu unterstützen und zu schützen? Welche Personen müssen beim Schutzprozess einbezogen werden? Wann muss ich eine Meldung beim Jugendamt machen?

Bei der Klärung dieser Fragen kommt eine insoweit erfahrene Fachkraft ins Spiel. Sie verfügt über spezielles Fachwissen hilft, die Situation professionell einzuschätzen, mögliche Risiken zu erkennen und gemeinsam geeignete Handlungsschritte zu entwickeln. Eine Beratung durch eine IeF kann insbesondere von Personen genutzt werden, welche beruflich im Kontakt mit Kindern und/oder Jugendlichen stehen. Daneben steht das Angebot in Stuttgart auch ehrenamtlich Tätigen offen. Die Beratung ist anonym und kostenfrei.

Eine Übersicht über die aktuell verfügbaren Fachkräfte in Stuttgart findet ihr hier.

Weitere Informationen zum Angebot des Jugendamts Stuttgart: https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/kinder-und-jugendliche/kinderschutz-und-jugendschutz

Allgemeine Förderungen

Folgende Fördermöglichkeiten bestehen derzeit bei der Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes:

Förderprogramm von KiSchuBW

Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg bietet derzeit über den Masterplan Kinderschutz ein Förderprogramm für Vereine und Verbände bei der Schutzkonzeptentwicklung an. Aktuell ist die Beantragung der Übernahme von Beratungskosten einer externen Schutzkonzeptberatung möglich.

Hier könnt ihr mehr über das Förderprogramm und die Beantragung erfahren: https://www.kischu-bw.de/foerderprogramm-2024/

Abrechnung von Sensibilisierungsschulungen oder Qualifizierungsschulungen für Schutzbeauftragte im Sportverein

Die Württembergische Sportjugend (WSJ) bietet für Stuttgarter Sportvereine Sensibilisierungsschulungen zum Thema (sex.) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen sowie Qualifizierungsschulungen für Schutzbeauftragte an. Die Schulungen werden vom Amt für Sport und Bewegung finanziell gefördert und sind somit für alle Stuttgarter Sportvereinsvertreter:innen kostenlos.

Solltet ihr an einer nicht von der WSJ durchgeführten Schulung teilgenommen haben, könnt ihr eine (Teil-) Erstattung der Seminarkosten bei uns beantragen.

Das Formular dazu findet ihr hier.

Bei Fragen meldet euch unter 0711 280 77 659 oder per Mail an julika.paulus@skj-stuttgart.de.